St. Agatha, Zaiertshofen
Ansprechpartner
Pfarrer
Thomas Brom
Priester zur Mithilfe
Pater Jaimon Thandapilly
Pfarrer i.R. Joachim Dosch
Pfarrgemeinderat
Stefanie Schedel
Kirchenverwaltung
Christian Thomma (Kirchenpfleger)
Mesnerin
Renate Killer
Organist
Ferdinand Schregle
Rund um den Kirchturm
Gottesdienste und Feiern
Unter AKTUELLES erfahren Sie auf unserer Homepage unsere Aktionen, Feiern, Gottesdienste und Termine.
Einmal im Monat erscheint das PFARRBLATT aller Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft Babenhausen-Kirchhaslach.
Wir laden herzlich ein! Kommen Sie zu uns und erleben "Kirche dahoim" in Babenhausen!
Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft
Unser Pfarrbüro-Team ist für Sie und Ihre Anfragen zu den Öffnungszeiten des Pfarramts Babenhausen erreichbar.
Kontakte im Überblick
Alle wichtigen Kontaktdaten der Pfarreiengemeinschaft Babenhausen im Überblick.
Friedhofsordnung Zaiertshofen
Der Friedhof in Zaiertshofen befindet sich in kirchlicher Trägerschaft. Die Verwaltung und Beaufsichtigung des Friefhofs obliegt der Kirchenverwaltung. Die Kirchenverwaltung von Zaiertshofen hat eine Neufassung ihrer Friedhofsordnung bzw. Friedhofsgebührensatzung auf den Weg gebracht. Noch in diesem Jahr werden alle Pfarrangehörigen darüber schriftlich informiert und auf die öffentliche Bekanntmachung auf unserer Interseite hingewiesen.
Pfarrgeschichte von Zaiertshofen
Die Ortschaft Zaiertshofen ist in Urkunden des 12. Jahrhundert bezeugt. Die Pfarrei stand von 1398 bis zur Säkularisation 1803 unter dem Patronatsrecht des Klosters Roggenburg. Den Ort, der einmal zur Markgrafschaft Günzburg gehörte, erwarb das Fürstliche Haus Fugger-Babenhausen im Jahr 1594. Die Pfarrei kam 1989 zum Pfarrverband Kettershausen und gehört seit 2005 zur Pfarreiengemeinschaft. In Zaiertshofen leben rund 100 Katholiken.
Der spätgotische Vorgängerbau der Pfarrkirche (um 1500) wurde 1935 abgebrochen. Nur der Kirchenturm hat sich aus alter Zeit erhalten. Der Kirchenneubau wurde durch den Architekten Robert Pfaud aus Augsburg errichtet und im Stil dieser Zeit entsprechend eingerichtet. 1937 erfolgte die Kirchenweihe.
WICHTIGE INFOS
Kirchenverwaltungswahlen 2024
Die Kirchenverwaltungswahlen stehen am 24. November an und wir suchen nach engagierten Mitgliedern, die bereit sind, aktiv an unserer Pfarrgemeinde mitzuwirken. Als Gemeindemitglied nehmen Sie an Entscheidungen teil, die die Zukunft unserer Gemeinde vor Ort prägen. Und das wollen wir gemeinsam und zukunftsorientiert anpacken!
Die Kirchenverwaltung kümmert sich um die Verwaltung der Pfarrei. Ob es um die Finanzen, Personalangelegenheiten, Instandhaltung der Kirche oder Baumaßnahmen geht, sie sorgt für ein reibungsloses Funktionieren.
Unabhängig von ihrem Hintergrund oder Ihrer Erfahrung sind wir auf der Suche nach Menschen, die bereit sind, sich selbst und neue Ideen einzubringen. Die Vielfalt unserer Pfarreien ist unsere Stärke, und wir glauben fest daran, dass jeder einen wertvollen Beitrag leisten kann.
Unterstützen Sie uns, Ihre Stimme und Ihr Einsatz lohnen sich!
Wenn Sie Interesse haben, Teil der Kirchenverwaltung zu werden oder jemanden kennen, der sich engagieren möchte, zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Gemeinsam können wir unsere Pfarreiengemeinschaft zu einem noch besseren Ort machen und das Evangelium in die Welt tragen.
Pfarrbüro Babenhausen: Tel. 08333 926990
Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung und danken Ihnen für Ihre Engagement für unsere Pfarrei!
Ihr Pfarrer Thomas Brom
Gebührensatzungen in der Pfarreiengemeinschaft
In allen 11 Kirchenstiftungen der Pfarreiengemeinschaft sind wir gemäß Stiftungsrecht verpflichtet, die verfügbaren Finanzmittel sparsam für deren Aufgaben einzusetzen. Das Europäische Recht möchte Wettbewerbsverzerrungen im Umsatzsteuerrecht ausschließen. Es setzt alle privatrechtlichen Handlungsformen der öffentlichen Hand und der Kirche mit privatwirtschaftlichen Unternehmenshandeln gleich. Dies hat eine Neufassung des deutschen Umsatzsteuergesetzes zu Folge, insbesondere §2b.
Kurz gesagt: Jede Pfarrkirchenstiftung wird einem Unternehmen gleichgesetzt und ist ab 1. Januar 2025 umsatzsteuerpflichtig. Alle Aktivitäten unserer Kirchenstiftungen sind davon betroffen. Aus diesem Grund müssen alle kirchenhoheitlichen Einnahmen neu definiert werden, um die Umsatzsteuerpflicht zu verhindern bzw. die Umsatzsteuerlast zu reduzieren.
Mit einer Gebührensatzung können unsere Kirchenstiftungen dokumentieren, dass sie mit den dort aufgeführten Tätigkeiten (z. B. Messstipendien, Stolgebühren bei Beerdigungen, Opferlichter) kirchenhoheitlich tätig sind, um ein steuerpflichtiges Entgelt auf diese Einnahmen zu vermeiden. In den meisten Kirchenstiftungen wurden in den vergangenen Monaten Gebührensatzungen beraten und beschlossen.
Bis zum 1. Oktober wird es in allen Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft Babenhausen Gebührensatzungen geben. Sie werden auf dieser Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Mit ihrer Bekanntmachung treten die Satzungen in Kraft.
Ihr Pfarrer Thomas Brom
Bild: St. Agatha (Kircheninneres)