St. Sebastian, Engishausen

Ansprechpartner

Pfarrer
Thomas Brom

Priester zur Mithilfe
Pater Jaimon Thandapilly
Pfarrer i. R. Joachim Dosch

Pfarrgemeinderat       
Claudia Popp (Vorsitzende)

Kirchenverwaltung      
Alois Zinsler (Kirchenpfleger)

Mesnerin                      
Claudia Popp

Organistin
Antonia Simmler

Rund um den Kirchturm

Gottesdienste und Feiern

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Unter AKTUELLES erfahren Sie auf unserer Homepage unsere Aktionen, Feiern, Gottesdienste und Termine.
Einmal im Monat erscheint das PFARRBLATT aller Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft Babenhausen-Kirchhaslach.
 
Wir laden herzlich ein! Kommen Sie zu uns und erleben "Kirche dahoim" in Babenhausen!

Kontakte im Überblick

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Alle wichtigen Kontaktdaten der Pfarreiengemeinschaft Babenhausen im Überblick.  

Pfarrbüro und Gebührensatzung

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Unser Pfarrbüro-Team ist für Sie und Ihre Anfragen zu den Öffnungszeiten des Pfarramts Babenhausen erreichbar.

Friedhofsordnung Engishausen

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Der Friedhof in Engishausen befindet sich in kirchlicher Trägerschaft. Die Verwaltung und Beaufsichtigung des Friefhofs obliegt der Kirchenverwaltung. 

Pfarrgeschichte von Engishausen

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Erste urkundliche Erwähnungen der Ortschaft Engishausen gehen auf das 11. Jahrhundert zurück. Der Ort gehörte einmal zur Herrschaft Schönegg.

Ursprünglich war Engishausen eine Filialkirche der Pfarrei in Egg. 
1817 wurde eine eigene Kuratiekirchenstiftung unter dem Patronat des bayrischen Königs errichtet. 

Kirchenturm und Kirchenbau, ursprünglich spätgotisch, wurden in der Barockzeit fast völlig neu errichtet. Die neuromanischen Altäre gehen auf eine Kirchenrenovierung in den Jahren 1873 bis 1874 zurück. Die modern-barocken Deckenfresken wurden 1957 von Josef Baumann geschaffen.

WICHTIGE INFOS

Kirchenverwaltungswahlen 2024

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Die Kirchenverwaltungswahlen stehen am 24. November an und wir suchen nach engagierten Mitgliedern, die bereit sind, aktiv an unserer Pfarrgemeinde mitzuwirken. Als Gemeindemitglied nehmen Sie an Entscheidungen teil, die die Zukunft unserer Gemeinde vor Ort prägen. Und das wollen wir gemeinsam und zukunftsorientiert anpacken!

Die Kirchenverwaltung kümmert sich um die Verwaltung der Pfarrei. Ob es um die Finanzen, Personalangelegenheiten, Instandhaltung der Kirche oder Baumaßnahmen geht, sie sorgt für ein reibungsloses Funktionieren.

Unabhängig von ihrem Hintergrund oder Ihrer Erfahrung sind wir auf der Suche nach Menschen, die bereit sind, sich selbst und neue Ideen einzubringen. Die Vielfalt unserer Pfarreien ist unsere Stärke, und wir glauben fest daran, dass jeder einen wertvollen Beitrag leisten kann.

Unterstützen Sie uns, Ihre Stimme und Ihr Einsatz lohnen sich!

Wenn Sie Interesse haben, Teil der Kirchenverwaltung zu werden oder jemanden kennen, der sich engagieren möchte, zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Gemeinsam können wir unsere Pfarreiengemeinschaft zu einem noch besseren Ort machen und das Evangelium in die Welt tragen.

Pfarrbüro Babenhausen: Tel. 08333 926990

Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung und danken Ihnen für Ihre Engagement für unsere Pfarrei!

Ihr Pfarrer Thomas Brom

Gebührensatzungen in der Pfarreiengemeinschaft

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In allen 11 Kirchenstiftungen der Pfarreiengemeinschaft sind wir gemäß Stiftungsrecht verpflichtet, die verfügbaren Finanzmittel sparsam für deren Aufgaben einzusetzen. Das Europäische Recht möchte Wettbewerbsverzerrungen im Umsatzsteuerrecht ausschließen. Es setzt alle privatrechtlichen Handlungsformen der öffentlichen Hand und der Kirche mit privatwirtschaftlichen Unternehmenshandeln gleich. Dies hat eine Neufassung des deutschen Umsatzsteuergesetzes zu Folge, insbesondere §2b.
 
Kurz gesagt: Jede Pfarrkirchenstiftung wird einem Unternehmen gleichgesetzt und ist ab 1. Januar 2025 umsatzsteuerpflichtig. Alle Aktivitäten unserer Kirchenstiftungen sind davon betroffen. Aus diesem Grund müssen alle kirchenhoheitlichen Einnahmen neu definiert werden, um die Umsatzsteuerpflicht zu verhindern bzw. die Umsatzsteuerlast zu reduzieren.

Mit einer Gebührensatzung können unsere Kirchenstiftungen dokumentieren, dass sie mit den dort aufgeführten Tätigkeiten (z. B. Messstipendien, Stolgebühren bei Beerdigungen, Opferlichter) kirchenhoheitlich tätig sind, um ein steuerpflichtiges Entgelt auf diese Einnahmen zu vermeiden. In den meisten Kirchenstiftungen wurden in den vergangenen Monaten Gebührensatzungen beraten und beschlossen.
 
Bis zum 1. Oktober wird es in allen Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft Babenhausen Gebührensatzungen geben. Sie werden auf dieser Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Mit ihrer Bekanntmachung treten die Satzungen in Kraft.

Ihr Pfarrer Thomas Brom 

Bild: St. Sebastian (Kircheninneres)