St. Martin, Winterrieden
Ansprechpartner
Pfarrer
Thomas Brom
Priester zur Mithilfe
Pater Jaimon Thandapilly
Pfarrer i.R. Joachim Dosch
Pfarrgemeinderat
Judith Schickel (Vorsitzende)
Kirchenverwaltung
Johanna Walter (Kirchenpflegerin)
Mesner
Johanna Walter
Organist
Kurt Renner
!!! Herzliche Einladung !!!
Rund um den Kirchturm
Gottesdienste und Feiern
Unter AKTUELLES erfahren Sie auf unserer Homepage unsere Aktionen, Feiern, Gottesdienste und Termine.
Einmal im Monat erscheint das PFARRBLATT aller Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft Babenhausen-Kirchhaslach.
Wir laden herzlich ein! Kommen Sie zu uns und erleben "Kirche dahoim" in Babenhausen!
Kontakte im Überblick
Alle wichtigen Kontaktdaten der Pfarreiengemeinschaft Babenhausen im Überblick.
Pfarrbüro und Gebührensatzung
Unser Pfarrbüro-Team ist für Sie und Ihre Anfragen zu den Öffnungszeiten des Pfarramts Babenhausen erreichbar.
Pfarrgeschichte von Winterrieden
In der Umgebung von Winterrieden befinden sich drei Burgställe. Die erste urkundliche Erwähnung ist für 1173 belegt. 1090 stifteten die Herrn von Wolfertschwenden das Kloster Ochsenhausen. Winterrieden gehörte wohl zum Stiftungsgut.
Bis zu ihrer Auflösung in der Säkularisation 1803 besaß die Benediktinerabtei Ochsenhausen ununterbrochen Patronatsrechte über die Pfarrei. Seit 2015 gehört die Pfarrei mit ihren rund 740 Katholiken zur Pfarreiengemeinschaft Babenhausen.
Die Pfarrkirche St. Martin wurde 1753 bis 1755 neu errichtet und im Stil des Barock ausgestattet. Das Hochaltarbild, das sich bis heute erhalten hat, ist ein Werk von Franz Georg Herrmann um 1753, ebenso die Deckenmalereien im Chor und im Kirchenschiff. Der Stuck wurde von Johann Georg Wirth eingebracht.
Die barocken Ausstattung verschwand bei der Innenrenovierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts weitgehend. Der Hochaltaraufbau (Neurokoko) wurde 1961 von Josef Schnitzer neu geschaffen.
In den Jahren 1987/1988 wurde der Kirchenbau nach Plänen von Franz Xaver Gärtner und Peter Jenkel zu einer dreischiffigen Kirche erweitert. Der barocke Pfarrhof in Winterrieden wurde um 1740 erbaut.
WICHTIGE INFOS
Kirchenverwaltungswahlen 2024
Die Kirchenverwaltungswahlen stehen am 24. November an und wir suchen nach engagierten Mitgliedern, die bereit sind, aktiv an unserer Pfarrgemeinde mitzuwirken. Als Gemeindemitglied nehmen Sie an Entscheidungen teil, die die Zukunft unserer Gemeinde vor Ort prägen. Und das wollen wir gemeinsam und zukunftsorientiert anpacken!
Die Kirchenverwaltung kümmert sich um die Verwaltung der Pfarrei. Ob es um die Finanzen, Personalangelegenheiten, Instandhaltung der Kirche oder Baumaßnahmen geht, sie sorgt für ein reibungsloses Funktionieren.
Unabhängig von ihrem Hintergrund oder Ihrer Erfahrung sind wir auf der Suche nach Menschen, die bereit sind, sich selbst und neue Ideen einzubringen. Die Vielfalt unserer Pfarreien ist unsere Stärke, und wir glauben fest daran, dass jeder einen wertvollen Beitrag leisten kann.
Unterstützen Sie uns, Ihre Stimme und Ihr Einsatz lohnen sich!
Wenn Sie Interesse haben, Teil der Kirchenverwaltung zu werden oder jemanden kennen, der sich engagieren möchte, zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. Gemeinsam können wir unsere Pfarreiengemeinschaft zu einem noch besseren Ort machen und das Evangelium in die Welt tragen.
Pfarrbüro Babenhausen: Tel. 08333 926990
Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung und danken Ihnen für Ihre Engagement für unsere Pfarrei!
Ihr Pfarrer Thomas Brom
Gebührensatzungen in der Pfarreiengemeinschaft
In allen 11 Kirchenstiftungen der Pfarreiengemeinschaft sind wir gemäß Stiftungsrecht verpflichtet, die verfügbaren Finanzmittel sparsam für deren Aufgaben einzusetzen. Das Europäische Recht möchte Wettbewerbsverzerrungen im Umsatzsteuerrecht ausschließen. Es setzt alle privatrechtlichen Handlungsformen der öffentlichen Hand und der Kirche mit privatwirtschaftlichen Unternehmenshandeln gleich. Dies hat eine Neufassung des deutschen Umsatzsteuergesetzes zu Folge, insbesondere §2b.
Kurz gesagt: Jede Pfarrkirchenstiftung wird einem Unternehmen gleichgesetzt und ist ab 1. Januar 2025 umsatzsteuerpflichtig. Alle Aktivitäten unserer Kirchenstiftungen sind davon betroffen. Aus diesem Grund müssen alle kirchenhoheitlichen Einnahmen neu definiert werden, um die Umsatzsteuerpflicht zu verhindern bzw. die Umsatzsteuerlast zu reduzieren.
Mit einer Gebührensatzung können unsere Kirchenstiftungen dokumentieren, dass sie mit den dort aufgeführten Tätigkeiten (z. B. Messstipendien, Stolgebühren bei Beerdigungen, Opferlichter) kirchenhoheitlich tätig sind, um ein steuerpflichtiges Entgelt auf diese Einnahmen zu vermeiden. In den meisten Kirchenstiftungen wurden in den vergangenen Monaten Gebührensatzungen beraten und beschlossen.
Bis zum 1. Oktober wird es in allen Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft Babenhausen Gebührensatzungen geben. Sie werden auf dieser Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Mit ihrer Bekanntmachung treten die Satzungen in Kraft.
Ihr Pfarrer Thomas Brom
Bild: St. Martin in Winterrieden (Kircheninneres)