Kirchenverwaltungswahl 2024

Am 24. November 2024 finden im Bistum Augsburg die Kirchenverwaltungswahlen statt. 
Alle volljährigen Katholiken und Katholikinnen können dann über die Zukunft ihrer Kirche mitbestimmen und sich auch vorher selbst als Kandidat bzw. Kandidatin aufstellen lassen. 

Interview mit Generalvikar Dr. Wolfgang Hacker

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Um was es geht ... 

Was ist die Kirchenverwaltung?

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Die Kirchenverwaltung vertritt zusammen mit dem Pfarrer eine Pfarrgemeinde in allen finanziellen und rechtlichen Fragen. Alle ihre Aufgaben sind in der Kirchenstiftungsordnung festgelegt. Die Mitglieder des Gremiums werden für 6 Jahre gewählt.

Wer kann Mitglied in der Kirchenverwaltung werden?

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Ein Kandidat oder eine Kandidatin für die Kirchenverwaltungswahl muss neben der Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche folgende Voraussetzungen erfüllen: der Hauptwohnsitz muss im Bereich der Pfarrei liegen, sie oder er muss kirchensteuerpflichtig sein und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Unsere Kandidaten

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Ein Kandidat oder eine Kandidatin für die Kirchenverwaltungswahl muss neben der Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche folgende Voraussetzungen erfüllen: der Hauptwohnsitz muss im Bereich der Pfarrei liegen, sie oder er muss kirchensteuerpflichtig sein und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wer kann am 24. November wählen?

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Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Pfarrgemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und am 24. November 2024 das 18. Lebensjahr vollendet hat.