Kirchenverwaltungswahl 2024
Am 24. November 2024 fanden im Bistum Augsburg die Kirchenverwaltungswahlen statt.
Wir bedanken uns bei allen Wählerinnen und Wählern herzlich für die Beteiligung und das Interesse an dieser wichtigen Wahl innerhalb einer Pfarrei.
Die Ergebnisse der Wahl haben wir für Sie zusammengefasst:
Pfarrei „St. Andreas“ Babenhausen
Andreas Birk
Robert Fürst
Lucia Kramer-Bigiel
Georg Sailer
Armin Schröter
Michael Sell
Wolfgang Gleich (Ersatzmitglied )
Irmgard Hörmann (Ersatzmitglied)
Sandra Siedl (Ersatzmitglied)
Pfarrei „St. Ulrich“ Dietershofen
Josef Danner
Eva Posselt
Johann Rauh
Robert Wegele
Kuratie „St. Sebastian“ Engishausen
Karl Königsberger
Andreas Miller
Reinhard Ritter
Franz Weber
Pfarrei „St. Michael“ Kettershausen
Roland Dellner
Anton Göppel
Alois Kienle
Harald Weber
Pfarrei „Mariä Himmelfahrt“ Kirchhaslach
Helmut Kircher
Markus Ohmke
Josef Schäfer
Josef Wörz
Christine Nägele (Ersatzmitglied)
Pfarrei „St. Ursus“ Klosterbeuren
Dieter Katheininger
Anton Schädle
Matthias Simmler
Michael Wegele
Reinhard Rogg (Ersatzmitglied)
Kuratie „St. Leonhard" Mohrenhausen
Karl Abler
Manuel Bader
Alexander Hupfer
Wilhelm Miller
Matthias Ott
Pfarrei „St. Vitus” Tafertshofen
Johannes Baumeister
Christine Biedermann
Maria Müller
Marianne Thoma
Pfarrei “St. Martin” Winterrieden
Christine Faul
Siegfried Möst
Michael Leiprecht
Josef Weixler
Regine Zoller
Kuratie „St. Laurtentius“ Weinried
Hermann Bock
Thomas Rugel
Christian Schäfer
Stefan Stölzle
Pfarrei „St. Agatha“ Zaiertshofen
Christian Thomma
Hubert Thomma
Bruno Schregle
Margit Spaun
Maximilian Weber
Wir bedanken uns bei allen Personen, die bereit waren, sich für die Kirchenverwaltungswahlen aufstellen zu lassen.
Für alles ein herzliches "Vergelt´s Gott!"
ZUKUNFT
GESTALTEN
Um was es geht ...
Was ist die Kirchenverwaltung?
Die Kirchenverwaltung vertritt zusammen mit dem Pfarrer eine Pfarrgemeinde in allen finanziellen und rechtlichen Fragen. Alle ihre Aufgaben sind in der Kirchenstiftungsordnung festgelegt. Die Mitglieder des Gremiums werden für 6 Jahre gewählt.
Wer kann Mitglied in der Kirchenverwaltung werden?
Ein Kandidat oder eine Kandidatin für die Kirchenverwaltungswahl muss neben der Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche folgende Voraussetzungen erfüllen: der Hauptwohnsitz muss im Bereich der Pfarrei liegen, sie oder er muss kirchensteuerpflichtig sein und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Unsere Kandidaten
Ein Kandidat oder eine Kandidatin für die Kirchenverwaltungswahl muss neben der Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche folgende Voraussetzungen erfüllen: der Hauptwohnsitz muss im Bereich der Pfarrei liegen, sie oder er muss kirchensteuerpflichtig sein und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wer kann am 24. November wählen?
Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Pfarrgemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und am 24. November 2024 das 18. Lebensjahr vollendet hat.