Kirchenverwaltungswahl 2024

Am 24. November 2024 fanden im Bistum Augsburg die Kirchenverwaltungswahlen statt.
Wir bedanken uns bei allen Wählerinnen und Wählern herzlich für die Beteiligung und das Interesse an dieser wichtigen Wahl innerhalb einer Pfarrei.

Die Ergebnisse der Wahl haben wir für Sie zusammengefasst:

Pfarrei „St. Andreas“ Babenhausen 

Andreas Birk 

Robert Fürst 

Lucia Kramer-Bigiel 

Georg Sailer 

Armin Schröter 

Michael Sell 
Wolfgang Gleich (Ersatzmitglied )

Irmgard Hörmann (Ersatzmitglied) 

Sandra Siedl (Ersatzmitglied)
  

Pfarrei „St. Ulrich“ Dietershofen 

Josef Danner 

Eva Posselt 

Johann Rauh 

Robert Wegele 

 

Kuratie „St. Sebastian“ Engishausen 

Karl Königsberger 

Andreas Miller 

Reinhard Ritter 

Franz Weber 

 

Pfarrei „St. Michael“ Kettershausen 

Roland Dellner 

Anton Göppel 

Alois Kienle 

Harald Weber 
 

Pfarrei „Mariä Himmelfahrt“ Kirchhaslach 

Helmut Kircher 

Markus Ohmke 

Josef Schäfer 

Josef Wörz 

Christine Nägele (Ersatzmitglied) 

 

Pfarrei „St. Ursus“ Klosterbeuren 

Dieter Katheininger 

Anton Schädle 

Matthias Simmler 

Michael Wegele 

Reinhard Rogg (Ersatzmitglied) 

 

Kuratie „St. Leonhard" Mohrenhausen 

Karl Abler 

Manuel Bader 

Alexander Hupfer 

Wilhelm Miller 

Matthias Ott 

 

Pfarrei „St. Vitus” Tafertshofen 

Johannes Baumeister 

Christine Biedermann 

Maria Müller 

Marianne Thoma 

 

Pfarrei “St. Martin” Winterrieden 

Christine Faul 

Siegfried Möst 

Michael Leiprecht 

Josef Weixler 

Regine Zoller 
 

Kuratie „St. Laurtentius“ Weinried 

Hermann Bock 

Thomas Rugel 

Christian Schäfer 

Stefan Stölzle 

Pfarrei „St. Agatha“ Zaiertshofen 

Christian Thomma 

Hubert Thomma 

Bruno Schregle 

Margit Spaun 

Maximilian Weber

Wir bedanken uns bei allen Personen, die bereit waren, sich für die Kirchenverwaltungswahlen aufstellen zu lassen. 

Für alles ein herzliches "Vergelt´s Gott!"

ZUKUNFT
GESTALTEN

Um was es geht ... 

Was ist die Kirchenverwaltung?

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Die Kirchenverwaltung vertritt zusammen mit dem Pfarrer eine Pfarrgemeinde in allen finanziellen und rechtlichen Fragen. Alle ihre Aufgaben sind in der Kirchenstiftungsordnung festgelegt. Die Mitglieder des Gremiums werden für 6 Jahre gewählt.

Wer kann Mitglied in der Kirchenverwaltung werden?

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Ein Kandidat oder eine Kandidatin für die Kirchenverwaltungswahl muss neben der Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche folgende Voraussetzungen erfüllen: der Hauptwohnsitz muss im Bereich der Pfarrei liegen, sie oder er muss kirchensteuerpflichtig sein und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Unsere Kandidaten

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Ein Kandidat oder eine Kandidatin für die Kirchenverwaltungswahl muss neben der Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche folgende Voraussetzungen erfüllen: der Hauptwohnsitz muss im Bereich der Pfarrei liegen, sie oder er muss kirchensteuerpflichtig sein und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wer kann am 24. November wählen?

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Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, im Bereich der Pfarrgemeinde seinen Hauptwohnsitz hat und am 24. November 2024 das 18. Lebensjahr vollendet hat.